KW - Thomas Kreutz
Untermatten 33
79282 Ballrechten-Dottingen
Kontakt:
Tel.: 07634/503405
Fax: 07634/504691
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE295427390
Allgemeine Geschäftsbedingungen / zusätzliche Vertragsbedingungen
1. Für die Vertragsparteien gelten die nachfolgend aufgeführten Vertragsbedingungen:
2. Arbeiten welche vom Angebot nicht abgedeckt sind werden, soweit nicht anders besprochen, im Taglohn abgerechnet. Grundlage hierfür sind die zur Ausführungszeit geltenden Stundensätze.
3. Bei der Durchführung von Taglohnarbeiten geltende folgende Tätigkeiten als Arbeitszeit und werden vollumfänglich in Rechnung gestellt:
Diese Liste erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit
4. Bei der Pflanzung durch die Bauherrschaft gestellter oder vorhandener Pflanzen, kann keine Gewährleistung für ein Anwachsen übernommen werden, eine Fertigstellungs-, Entwicklungs- oder Unterhaltungspflege ist ausdrücklich ausgeschlossen und muss auf Wunsch separat beauftragt werden.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig auf im Grundstück verlegte Kabel-, Rohr- oder Gasleitungen aufmerksam zu machen (Leitungspläne der Gemeinde, Telekom oder Versorgungsbetriebe), Schäden, welche aufgrund fehlender Informationen entstehen können vom AN nicht übernommen werden.
6. Auf Wunsch der des AGs können die Trassenauskünfte und Rohrleitungspläne vom AN – kostenpflichtig – organisiert werden.
7. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass der Bestandsboden nach gängiger Praxis mit standfestem, verdichtbarem Material aufgefüllt wurde. Für Auffüllungen mit Abraum oder Mutterboden können wir keine Gewährleistung bei Folgeschäden, wie z.B. Setzungen übernehmen. Eine Gewährleistungsübernahme für Auffüllungen von Vorgewerken insbesondere bei Baugruben, Schacht- und Rohrgrabenbereichen lehnen wir ab.
8. Farbschwankungen und Ausblühungen bei Betonprodukten (Pflaster, Platten, Stufen …) sind produktionsbedingt und nicht vermeidbar und somit kein Reklamationsgrund.
9. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass vor Verfüllung der Arbeitsräume der Baukörper, bis Oberkante Fertighöhe, gegen Feuchtigkeit abgedichtet ist. Eventuell notwendige Abdichtungsarbeiten werden angezeigt und können nach Aufwand abgerechnet werden.
10. Angebotsmassen sind nach bestem Wissen und Gewissen geschätzt und ermittelt. Abgerechnet wird grundsätzlich nach tatsächlich erbrachter Leistung, es sei denn es wurde eine Pauschale vereinbart. Nicht vorherzusehende Mehrarbeiten durch zum Beispiel überdimensionierte Fundamente etc. sind auch bei einer Pauschalierung nicht inkludiert und der Mehraufwand wird berechnet.
11. Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
12. Eventuell anfallende Sondernutzungsgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers
13. Vor Beginn der Arbeiten sind vom AG alle Grenzpunkte freizulegen oder von einem Vermesser einzumessen, da sonst keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Arbeiten am Grenzverlauf übernommen werden kann.
14. Strom- und Wasseranschlüsse werden durch die Bauherrschaft kostenlos zur Verfügung gestellt.
15. Leistungen, bei denen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung noch nicht klar ist, ob diese zum Tragen kommen, werden als Eventualposition (E.P.) im Angebot kenntlich gemacht und erscheinen nicht in der Angebots- bzw. Auftragssumme. Bei Beauftragung werden diese gem. Angebot abgerechnet.
16. Bei Pflanz- oder Rasenarbeiten, bei welchen wir die Pflanzen selbst liefern übernehmen wir nur eine Anwuchsgewährleistung in Verbindung mit einem Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflegeauftrag.
17. Für einen Insektenbefall von Pflanz- oder Rasenflächen können wir keine Gewährleistung übernehmen. Ebenso bei Pilzbefall oder Unkrautwuchs bei Pflanzflächen.
18. Bei Regenwetter, Schneefall oder vereistem, sowie mit Regenwasser zu arg gesättigtem Untergrund werden die Arbeiten auf der Baustelle eingestellt um Schäden oder Unfällen vorzubeugen. Daher kann es auf der Baustelle zu Verzögerungen kommen.
19. Eingeplante Termine, welche im Voraus besprochen wurden, sind nicht bindend sondern resultieren aus der Baustellenplanung, die wöchentlich angepasst wird. Schlechtwetter, sowie Unwägbarkeiten bei den Vorbaustellen können hier zu Verzögerungen führen.
20. Natur- und Betonsteinprodukte können je nach Witterung Moosablagerungen, Flechten oder Pilze bekommen, welche die Oberfläche und Farbgebung beeinträchtigen können. Dies ist ein natürlicher Prozess, welcher sich nicht vermeiden lässt und ist kein Reklamationsgrund.
21. Die Fa. KW Garten- und Landschaftsbau ist berechtigt, nach Beendigung der Arbeiten Bilder des gestalteten Bereiches zu machen und diese Bilder als Werbezweck auf der Homepage oder in Flyern zu nutzen.
22. Natursteine sind in Farbe, Struktur und Zusammensetzung Unikate, eine Bemusterung mit Einzelplatten wie auch bei uns in der Ausstellung zeigt einen Stein, der mitunter vor ein paar Jahren abgebaut wurde. Diese Muster geben nur den Charakter des Steines wieder. Abweichungen in Struktur und Farbe, Adern und Einschlüsse sind naturbedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Weiterhin gelten bei Natursteinen, soweit keine Sägeware geordert wurde, keine Fixmaße. Alle Angaben sind ca. Maße innerhalb eines Toleranzbereiches, auch Abweichungen ober- oder unterhalb des Toleranzbereiches sind üblich. Daraus resultieren auch unterschiedliche Fugenbilder, die bei diesem Material nicht zu vermeiden sind.
23. Anlehnend an obigen Punkt sind auch Holzprodukte ein Naturbaustoff, welches teilweise erheblichen Schwankungen unterliegt. Farbe, Form und Struktur verändern sich je nach Einbausituation erheblich. Astlöcher und Harzblasen sind nicht vermeidbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Bitte beachten Sie, dass der Werkstoff Holz bei Sonneneinstrahlung vergraut. Dieser Prozess lässt sich nicht vermeiden und selbst bei intensiver Behandlung kann lediglich eine Verzögerung des Prozesses erreicht werden. Bei acrylbeschichteten Elementen, was einige Hersteller anbieten gelten die Garantiezeiten des Herstellers. Diese erlischt ab dem Moment an dem mechanisch eingewirkt werden muss (Bohren etc.)
Aufgrund unterschiedlicher Wasseraufnahme verschiedener Holzsorten kann es zu einem Verziehen kommen. Auch dies entspricht der natürlichen Eigenschaften des Werkstoffes.
24. Bestellte Sondermaterialien die Standardmäßig nicht beim Baustoffhandel verfügbar sind können nicht zurückgegeben oder storniert werden. Diese sind auch bei nichtgebrauch zu bezahlen.
25. Rückgaben von allen anderen Materialien unterliegen den Rücknahmebedingungen der jeweiligen Händler/Hersteller. Wiedereinlagerungskosten und Rückfrachten sind vom Bauherrn zu tragen.
26. Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Angebotsdatum, in seltenen Fällen behalten wir uns jedoch Anpassungen bei Positionen vor, welche starken Schwankungen unterliegen können, diese sind in erster Linie Wechselkursschwankungen (Dollar zu Euro, Franken zu Euro) oder Stahlpreise. Abweichungen >5% werden weitergegeben.
27. Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform und muss von beiden Parteien unterschrieben werden.
28. Wir behalten uns vor, Anweisungen und/oder Wünsche, die gegen geltende Einbaurichtlinien verstoßen nicht auszuführen, auch nicht bei Vorlage eines Gewährleistungsausschlusses durch den Bauherren.
29. Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart und sind einzuhalten. Unberechtigter Skontoabzug – soweit Skonto gewährt wurde, wird nachgefordert. Abschlagsrechnungen sind sofort zu begleichen. Sollte die Zahlung nicht innerhalb von sieben Tagen eintreffen behalten wir uns vor, die Bautätigkeiten bis zur Begleichung einzustellen.
30. Schlussrechnungen werden mit Taglohnberichten versendet. Die Rechnung ist sofort zu prüfen, eventuelle Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Mit Zahlung der Rechnung gilt die Baustelle als abgenommen.